AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1. Einlass ab 18 Jahren. Einlass für Jugendliche ab 16 Jahren ist nur mit einem
Erziehungsberechtigungsschein (gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz) möglich.

2. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen Erwerber und dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

3. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Programmgestaltung der Künstler.

4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

5. Aufgrund der Lautstärke der Veranstaltung besteht Gefahr von Hör- und anderen Gesundheitsschäden.

6. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

7. Das Mitbringen von Drogen, Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungshalle. Beim Einlass finden zwei Sicherheitskontrollen statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen Leibesvisitationen vorzunehmen.

8. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.

9. Das Mitbringen von Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich untersagt. Handykameras sind gestattet.

10. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt seinen Wagen auf eigene Gefahr.

11. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen, auch in der Garderobe, verantwortlich.

12. Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
Die Eintrittskarte bzw. Einlassband ist nicht übertragbar und verliert bei Beschädigung seine Gültigkeit.

13. Beim Verlassen der Location verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

14. Mit Bezahlen der Eintrittskarte erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass Foto- & Videoaufnahmen zur Promotion (Druckmedien, Homepage) genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Bei keinem Zuspruch, bitte Mitteilung an info@mc-eventmanagement.de

15. Drogenmissbrauch und der Verstoß gegen das Rauchverbot führen zu sofortigem Hausverbot. Rauchen ist nur im ausgewiesenen Open-Air Raucherbereich gestattet!